AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
TAFF S.à r.l.
Fassadenwäsche, Terrassenreinigung, Natursteinreinigung, Dachreinigung, Solarreinigung, Alu- & Stahlreinigung und Grabsteinreinigung.
ARTIKEL 1: ALLGEMEINES
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz als “AGB” bezeichnet) gelten für jegliche Leistungen, die Sie (im Folgenden auch “Auftraggeber” genannt) bei uns: TAFF, S.à r.l. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz: L-6314 Beaufort, 6, rue des Promenades H.R. Luxemburg: B 264335 Niederlassungsermächtigung: 10140078/0 im Folgenden auch “Auftragnehmer”, “wir”, “uns” oder jede Abwandlung davon genannt, in Auftrag geben, sowie jegliche daraus resultierenden vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen sowie erbrachte Dienstleistungen.
2. Die vorliegenden AGB sind maßgebend und haben Vorrang vor jeglichen Kaufbedingungen (allgemeine oder besondere) und Angaben auf Dokumenten oder Unterlagen des Auftraggebers. Die AGB des Auftraggebers verpflichten uns nicht, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Unser Einverständnis kann in keinem Fall von dem Umstand abgeleitet werden, dass wir geschäftliche Beziehungen, selbst langfristiger Natur, mit dem Auftraggeber unterhalten, ohne dessen AGB beanstandet oder deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen zu haben.
3. Die vorliegenden AGB gelten als Rahmenvereinbarung, auch für künftige Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf deren Geltung hingewiesen werden muss.
ARTIKEL 2: VERTRAGSGEGENSTAND
1. Fassadenwäsche, Steinterrassen- und Natursteinreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die Entfernung von Schmutz und Algenbefall sowie anschließendem Schutzauftrag an den durch den Auftraggeber bezeichneten Fassaden-, Steinterrassen-, Hof- und Natursteinflächen. Ausgeschlossen ist die Beseitigung von Verfärbungen und Verschmutzungen anderen Ursprungs (z.B. Wasser- oder Schimmelflecken, Graffiti, Farbrückstände, Anstriche, etc.).
2. Dachreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die mechanische Entfernung von Schmutz und Befreiung von Algenbefall durch Reinigung im Niederdruckverfahren oder alternativ Auftrag eines Langzeitreiniger auf die Dachflächen.
3. Solarreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die mechanische Entfernung von Schmutz mit Reinwasser.
4. Alu- & Stahlreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die Entfernung von Schmutz von Alu- oder Stahlhaustüren und -fensterrahmen sowie Farbauffrischung durch Spezialreiniger.
5. Holzterrassenreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die Entfernung von Schmutz, Algenbefall und alten Lacken. Auf Wunsch erfolgt eine Entgrauung und ein Ölen der Flächen (falls schadlos möglich).
6. Grabsteinreinigung: Leistungsinhalt und einzig geschuldeter Erfolg ist die mechanische Entfernung von Schmutz und Befreiung von Algen, Flechten und Harz durch Reinigung im Niederdruckverfahren.
7. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber nicht die Herstellung einer farblich einheitlichen Fläche.
ARTIKEL 3: STROM- UND WASSERZUFUHR
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das zur Leistungsausführung notwendige Nutzwasser sowie ein 230 V-Stromanschluss kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Der zur Leistungsausführung notwendige Wasser- und Stromverbrauch geht ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
ARTIKEL 4: ZUFAHRT/ZUGANG
1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Einsatzort (Zufahrt), sowie die zu reinigenden Flächen, frei zugänglich/erreichbar sind.
2. Sollte dies nicht gewährleistet sein und der Auftraggeber der Räumungsaufforderung nicht umgehend nachkommt oder nachkommen kann, ist es dem Auftragnehmer gestattet von dem vorliegenden Vertrag zurückzutreten, unbeschadet seines Rechts auf Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber.
ARTIKEL 5: UNDICHTIGKEITEN
1. Der Auftraggeber hat bei Fassadenreinigung dafür Sorge zu tragen, dass vor Einsatzbeginn sämtliche Türen, Tore, Fenster und andere Gebäudeöffnungen verschlossen sind und dass allgemein sämtliche Undichtigkeiten, durch die gegebenenfalls Reinigungswasser eindringen könnte, behoben sind. Auf besondere Gegebenheiten ist der Auftragnehmer gesondert hinzuweisen.
2. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch Undichtigkeiten hervorgerufen werden (z.B. von Fenstern, Türen, Mauerwerk, etc.), sowie Beschädigungen an Dach- und Fassadenflächen, aufgrund ungenügender Haftung der Oberflächen, ist ausgeschlossen.
ARTIKEL 6: ANGEBOT
1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, diese wären ausdrücklich von uns als verbindlich gekennzeichnet worden.
2. Eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot, wobei wir uns das Recht vorbehalten, dieses Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Unbeschadet der Anwendung von Artikel
4. Absatz b) sind Kosten für die eventuelle Anlage von Zufahrtswegen oder das Freiräumen des Einsatzortes (diese Arbeiten werden mit dem Auftraggeber vorher besprochen) nicht in unseren Angeboten enthalten (insofern nicht gesondert aufgeführt). Gleiches gilt für eventuelle Mehrkosten, die auf besondere Umstände zurückzuführen sind, die uns bei Angebotserstellung nicht bekannt waren.
ARTIKEL 7: LEISTUNGSBEGINN
1. Mündlich vereinbarte Termine für den Leistungsbeginn oder die Fertigstellung sind unverbindlich.
2. Falls das Datum des Leistungsbeginns oder der Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann, entsteht dem Auftraggeber daraus keinerlei Schadenersatzanspruch oder das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, es sei denn es käme zu unverhältnismäßig langen Verzögerungen. In diesem Falle ist der Auftraggeber jedoch dazu verpflichtet, die Leistungsausführung per Einschreiben anzumahnen und dem Auftragnehmer eine letzte, angemessene Frist einzuräumen.
3. Sollte der Beginn der Arbeiten bzw. die Fertigstellung aufgrund von höherer Gewalt oder nicht durch uns zu verantwortenden Gründen (Unfall, Brand, Epidemien oder Pandemien, Streiks, Witterung,…) oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich oder vertretbar sein, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber aus diesem Umstand ein Recht auf Schadenersatz oder Vertragserfüllung entsteht.
ARTIKEL 8: WICHTIGER HINWEIS
Während der Reinigung und einige Zeit danach finden sich auf Fensterbänken, Balkonen, Terrassen und Hofflächen unvermeidbare Schmutzrückstände sowie Wasserflecken. Wir empfehlen Ihnen, diese unmittelbar zu beseitigen. Für Verschmutzungen und Schäden, die auf diese Rückstände bzw. auf herabtropfenden Schmutz sowie Reinigungsmittel zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
ARTIKEL 9: PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
2. Die in den von uns als verbindlich gekennzeichneten Angeboten vermerkten Preise sind lediglich während einer Frist von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum bindend und verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
3. Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist jede Rechnung zahlbar innerhalb von 8 Tagen, ohne Skonto oder andere Nachlässe.
4. Wir sind dazu berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen und das Zustandekommen des Vertrages von der vorherigen, vollständigen Begleichung dieser Zahlung abhängig zu machen.
5. Jede Nichtbeachtung der Zahlungsfrist bewirkt von Rechtswegen und ohne vorherige Mahnung die unmittelbare Fälligkeit des/der ausstehenden Saldos/Saldi. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen zu dem in Luxemburg anwendbaren gesetzlichen Zinssatz berechnet. In diesen Fällen behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, die Ausführung der noch laufenden Aufträge auszusetzen bis zur vollständigen Zahlung der noch ausstehenden Beträge, ohne dass dem Auftraggeber aus diesem Umstand irgendein Anspruch, einschließlich des Rechts auf Schadenersatz, entstehen würde. 6. Die entstandenen Mahn- und Eintreibungskosen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden an diesen weiterberechnet, wobei ein Mindestbetrag von 40,00 € gilt.
ARTIKEL 10: MÄNGELPRÜFUNG UND HAFTUNG
1. Unmittelbar nach Abschluss werden die Arbeiten schriftlich abgenommen. Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sind zu diesem Zeitpunkt anzuzeigen. Die Abnahme kann auch formfrei oder stillschweigend erfolgen. Dies gilt als erwiesen, wenn der Auftraggeber innerhalb einer Zeitspanne von 7 Tagen nach Leistungsausführung keinerlei Vorbehalte oder Beanstandungen vorbringt.
2. Wir haften lediglich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflichten und -fristen. Unsere Haftungspflicht greift lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Die Entschädigung, die wir ggf. im Rahmen unserer Gewährleistungspflicht zahlen müssen, kann nicht die Auftragssumme übersteigen und deckt weder Mängelfolgeschäden noch indirekte Schäden ab. Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist unsere gesetzliche Haftung für den Tod oder bei Körperschäden eines Verbrauchers, insofern dieser/diese durch unsere Handlung oder Unterlassung verursacht wurde(n).
ARTIKEL 11: GARANTIE
1. Es kann aufgrund biologischer und physikalischer Gegebenheiten keine Garantie gegen Neuverschmutzung gewährt werden. Dies gilt für alle Leistungen.
ARTIKEL 12: VERSCHIEDENES
1. Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam, nichtig oder unvollständig sein bzw. werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Gleiches gilt für Vertragslücken.
2. Sämtliche möglichen Streitfälle bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung, der Ausführung, der Kündigung oder der Auflösung vorliegenden Vertrages unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichte. Vorliegender Vertrag unterliegt der luxemburgischen Gesetzgebung.
3. Sollte der Auftraggeber nicht der deutschen Sprache mächtig sein, kann ihm auf dessen Anfrage hin eine ins Französische übersetzte Fassung der vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt werden. Im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Fassung ausschlaggebend.
Information pour nos clients francophones:
Si vous ne maîtrisez pas la langue dans laquelle les présentes CG sont rédigées vous avez le droit d’obtenir, sur simple demande, une traduction française des présentes conditions.